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Stiftung für Sensibilisierung, Prävention und Hilfestellung

Mythen über sexuellen Missbrauch

Was Sie glauben, ist nicht unbedingt richtig

Missbrauch, so der allgemeine Glaube, ist eine Ausnahme und wird nur von Menschen begangen, denen man ihr Tun schon von Weitem ansieht. Beide Annahmen sind falsch – und viele weitere dazu. Hier die acht häufigsten Mythen über Missbrauch und ihre Widerlegung.

1. «Täter sind auffällig, man erkennt sie problemlos an ihrem Aussehen und Benehmen.»
Falsch. Täterfachleute kommen aus allen sozialen Schichten und sind mitunter gebildete, umgängliche und fachlich angesehene Personen, darunter Richter, Ärzte, Lehrer und Professoren (auch weibliche). Es ist nicht möglich, jemandem die Täterschaft anzusehen.

2. «Die Opfer sind auch selbst schuld, kleiden sich aufreizend und locken diese Handlungen heraus.»
Falsch. Die Verantwortung für eine sexuelle Grenzverletzung liegt immer bei dem, der sie vorbereitet und schliesslich begeht. Täter suchen sich Opfer und Gelegenheit.

Es gibt viele Formen von sexuellen Übergriffen, viele davon sind subtil und werden vom Opfer zuerst gar nicht als solche erkannt und erst viel später als schädlich erfahren. Auch wenn einige Opfer den Umgarnungsmethoden gegenüber offen waren und die Beziehung deshalb weiterführten: Die Schuld liegt bei den initiierenden Tätern.

3. «Aufgeklärte Kinder wehren sich und fallen nicht auf Annäherungsversuche herein.»
Falsch. Täter sind als Erwachsene den Kindern und Jugendlichen immer überlegen und setzen sogenannte Grooming-Methoden ein, umgarnen ihre Opfer also durch erhöhte Aufmerksamkeit und Geschenke aller Art.

4. «In der Schweiz werden alle Sexualstraftaten aufgedeckt und führen zu einer Verurteilung.»
Falsch. Nur rund 1% aller Sexualdelikte im fachlichen Umfeld werden angezeigt, und nur 0,1% davon führen zu einer Verurteilung – das heisst, nur jeder 1000. Täter wird verurteilt. Die andern werden nicht behelligt – oder freigesprochen wegen fehlender Beweise bzw. Verjährung.

5. «Sexueller Missbrauch in professionellen Beziehungen wird nur durch Pädophile oder sexsüchtige Bestien verursacht.»
Falsch. Zwar sind 50% der Sexualstraftäter nicht behandelbare Pädophile oder haben eine andere krankhafte Störung. Für diese Menschen sind öffentliche Register notwendig sowie Berufsverbote, denn sie werden praktisch immer rückfällig.

Die übrigen 50% jedoch sind therapierbar. Bei ihnen sind es persönliche Umstände, die den Missbrauch begünstigen: eine Trennung, beruflicher Misserfolg etc. Richtig therapiert und begleitet, können diese Täter ihre professionelle Tätigkeit weiterführen.

6. «Je besser es einer Person gelingt, die durchgemachten belastenden Ereignisse von sich fern zu halten, desto schneller sind sie vergessen.»
Falsch. Durch das bewusste Verdrängen werden die seelischen Verwundungen immer neu wiederholt und führen zu schweren psychischen Langzeitschäden. Es ist nachvollziehbar, dass Opfer sich schämen und lieber schweigen, aber für ihre Heilung ist es immens wichtig, das Erlebte aufzuarbeiten.

7. «Viele Anklagen sind falsch, geschehen aus Rachegefühlen oder um von anderen Problemen abzulenken.»
Falsch. Es gibt nur 3-5% Falschanklagen. Dass ein Verfahren eingestellt wird, beweist nichts.

8. «Täterfachleute sollten nach Absitzen der Strafe nicht mehr in ihren angestammten Beruf zurückkehren dürfen.»
Tatsächlich sind 80% der Täterfachleute Wiederholungstäter. 50% jedoch sind therapierbar. Massnahmen wie Assessment, Boundarytraining und Kontrollen bis zum Ende der beruflichen Tätigkeit sind bewiesenermassen effektiv; die Rezidivrate liegt unter 1%.

Zusammengestellt von Dr. med. Verena van den Brandt.

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