Vorwort Gedächtnis.
Wenn es gelingt, die Stimme der Opfer hörbar zu machen, löst dies einen Prozess aus, der sich gegen die Täter richtet. Ziel ist dabei dass die Opfer Anerkennung und Gerechtigkeit erfahren. Sexuelle Gewalt entstellt das Leben von Betroffenen für immer – es ist eine Schuld, die nie verjährt.
Tatsache ist, dass heutzutage bloss 1 Prozent aller Sexualdelinquenten strafrechtlich verurteilt werden und die Strafjustiz somit kaum eine generalpräventive Wirkung auf Sexualdelinquenten ausübt. Für Fachleute ist das Risiko noch kleiner, um wegen sexuellem Missbrauch oder sexuellen Grenzverletzungen verurteilt werden.
Die wenigsten Opfer wollen, dass die Täter in den Knast kommen – sie wollen, dass die Täter von offizieller Seite mit ihren Taten konfrontiert werden und sie erkennen müssen, welche Qualen sie verursachten und welche Zerstörung sie angerichtet haben, nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern letztendlich in der Gesellschaft.
Das Offenlegen der Taten einzelner ist eine Warnung an alle, dass die Wahrheit ans Licht kommt und dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Anzeigen und Gerichtsverfahren dienen dazu, dass die Täter sich ihrer Taten stellen müssen. Die Täter sollen merken, dass die Opfer nicht mehr schweigen und sie sich der Anklage stellen müssen. Im günstigen Fall werden sie Reue zeigen und ihre Schuld anerkennen – und keine weiteren Opfer schaffen.
Sexuelle Gewalt ist ein globales Problem – das Schweigen ebenfalls.
Das Schweigen brechen ist unsere Aufgabe.
Das Gedächtnis der Schweiz ist eine Auflistung von Fällen, die seit 2004 publiziert wurden. Es ist frei zugänglich und dient als Stimme des Gewissens, die nicht so schnell wieder verstummen wird.
Mit herzlichem Dank an Dr. med. Werner Tschan, Basel, der diese in unermüdlicher Kleinarbeit von ihm zusammengetragen Fälle der Stiftung Linda zur Verfügung gestellt hat.
PSM info 53 Juni 2009
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